Seit Anfang des Jahres 2006 sind Schiffe mit SkySails-Antrieb auf der Nord- und Ostsee unterwegs. Seitdem haben die Schiffsmannschaften und die SkySails-Testingenieure über dutzende von Hubschrauber- und Flugzeugsichtungen berichtet. Bisher kam es dabei zu keinen Abweichungen vom geregelten Flugbetrieb.
Am 15.09.2009 gab es um 12:15 Uhr UTC eine Sichtung des MS „Theseus“ durch einen Hubschrauber im Einsatz für die Versorgung einer Bohrinsel. Das MS „Theseus“ befand sich 34 nautische Meilen von der Küste entfernt auf der Position 53°37`0 N 04°10`05 E.
Bei guter Sicht hatte das MS „Theseus“ einen 160m2 großen Zugdrachen an einer 280m langen Leine ausge-bracht. Der Zugdrachen befand sich im Regelbetrieb und vollführte dabei auf der Leeseite des Schiffes die üblichen Flugmanöver in Form einer „liegenden Acht“ auf einer Flughöhe zwischen 150 und 200m.
Ein solches Flugmuster weist üblicherweise eine Breite von 250m und eine Höhe von 50m auf.
Der Pilot des Hubschraubers, der das MS „Theseus“ gesichtet hat, war durch das SkySails-System irritiert und hat einen „near miss incident“ an die niederländische Flugsicherung berichtet.
Nach Bericht des Kapitäns des MS „Theseus“ flog der Hubschrauber zunächst in weiter Entfernung am Heck des Schiffes vorbei, um dann das Schiff mehrmals zu umkreisen. Dabei wurde vom Hubschrauber ein ausreichender Abstand eingehalten. Es kam zu keiner Kontaktaufnahme über Funk.
Der Betrieb des SkySails-Systems erfolgt außerhalb der 12-Meilen-Zone, also außerhalb der Hoheitsgebiete gemäß der „United Nations Convention on the Law of the Sea“ (UNCLOS). Hier bewegt sich das SkySail im Luftraum der Klasse „G“ unterhalb 2500ft (800m) und damit außerhalb des kontrollierten Luftraumes. Es gelten hier die Sichtflugregeln (VFR). Das SkySail ist tagsüber aufgrund seiner Größe gut zu erkennen und nachts beleuchtet. Das System bewegt sich auch innerhalb des Schutzbereichs um das Schiff, den tief fliegende Luftfahrzeuge, auch militärische, entsprechend der Vorschriften meiden müssen.
Präventiv wird durch Information der Flugaufsicht der zu passierenden Staaten sichergestellt, dass alle Piloten über eine sogenannte „NOtice To AirMen“ (NOTAM) informiert werden. SkySails empfiehlt seinen Kunden auch in Zukunft an dieser international bewährten Praxis festzuhalten.
SkySails nimmt die oben beschriebene Meldung zum Anlass, seine Konsultationen mit nationalen und internationalen Behörden und Verbänden zu intensivieren um eine international abgestimmte, verbindliche Regelung zu erzielen. SkySails wird darüber regelmäßig berichten.
Hamburg, 23. September 2009